Anlässlich der heutigen Präsentation des Entwurfs für das Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft (EP) versuchen wir, einige Antworten auf damit einhergehende Fragen zu geben.
In den meisten Bereichen ist die EP völlig analog zur Ehe aufgebaut. Es gibt einige wenig bedeutsame Unterschiede (kein Verlöbnis, keine gerichtliche Herabsetzung der Ehemündigkeit von 18 auf 16 Jahre auf Antrag der Eltern), zwei nicht wirklich gravierende, aber ärgerliche (Standesamt, Namensrecht) und für uns sehr schmerzhafte (Adoption, Fortpflanzungsmedizin). Man kann durchaus sagen, dass die EP ein der Ehe gleichwertiges Rechtsinstitut ist, aber sie ist – allem Journalistendeutsch zum Trotz – eben keine „Homo-Ehe“.
Man ist hier der Forderung der Interessenvertreter (u. a. der HOSI Wien) gefolgt und hat sich für den international üblicheren Begriff entschieden. Nur in Deutschland heißt das Rechtsinstitut Lebenspartnerschaft.
Der nun präsentierte Entwurf ist das Ergebnis eines langen, zähen Ringens der beiden Koalitionspartnerinnen SPÖ und ÖVP. Zwar konnte die von der ÖVP präferierte Eintragung beim Notar verhindert werden, und die Eintragung wird dort passieren, wo sie hingehört: bei den Personenstandsbehörden. Aber bei der auch sehr wichtigen Symbolik war nur ein Kompromiss möglich. In Wien und den „roten“ Bundesländern wird es für die Braut- und Bräutigampaare möglicherweise keinen Unterschied zwischen Schließung einer Ehe oder einer EP geben. Es werden wahrscheinlich die selben Räumlichkeiten genutzt, und es wird die selbe Zeremonie abgehalten, aber auf der Urkunde prangt ein anderes Siegel. In konservativen Gemeinden wird die Eintragung möglicherweise eher unromantisch ablaufen. Die genauen Durchführungsbestimmungen im Personenstandsrecht sind, soweit wir in Erfahrung bringen konnten, zur Stunde noch nicht im Detail ausverhandelt.
Aufgrund des Widerstands der ÖVP hat man sich darauf geeinigt, diese Möglichkeit nicht direkt im EP-Gesetz sondern über eine Änderung des Namensrechts zu schaffen. Eine One-Stop-Regelung soll sicherstellen, dass die Namensänderung gleichzeitig mit der Eintragung der EP passiert. Im Ergebnis unterscheidet sich das dann auch nicht von der Namensänderung bei der Ehe (bis auf die anfallende Gebühr von ca. 13 Euro).
Nein, es war leider von Anfang an klar, dass die Adoption nicht Teil des Gesetzes sein würde.
Das Fortpflanzungsmedizingesetz wird zwar geändert – allerdings leider nur, um die Einschränkung einzufügen, dass eingetragene Partnerinnen explizit davon ausgeschlossen sind! Es bleibt nach wie vor nur der Weg zu Samenbanken im Ausland (etwa Belgien), private Samenspenden sind nach wie vor für alle Beteiligten illegal und theoretisch sogar mit Haftstrafen bedroht.
Wenn alles gut geht, können die ersten gleichgeschlechtlichen Hochzeiten schon Anfang 2010 stattfinden. Der Entwurf wurde vom Justizministerium nun an die anderen betroffenen Ressorts (vor allem Innen- und Sozialministerium) weitergegeben, die nun ihrerseits die nötigen Anpassungen der Materiengesetze vorlegen müssen. Das soll in den nächsten zwei Wochen abgeschlossen sein. Dann kann die Gesetzesvorlage am 17. November den Ministerrat passieren, ihren parlamentarischen Lauf nehmen und per 1. 1. 2010 in Kraft treten.
Naja, glücklich… Sagen wir so: Wenn sämtliche Materiengesetze angepasst werden, sind fast alle unsere Forderungen erfüllt. Die Standesamtsverhinderung oder die Schikanen beim Namensrecht sind zwar ärgerlich, aber nicht Grund genug, das gesamte Gesetzesprojekt zu torpedieren. Man muss sich hier auch den politischen Realitäten beugen – eine linke Mehrheit im Parlament wird es wohl auch nach den nächsten Wahlen nicht geben. An der ÖVP führt in Österreich auf absehbare Zeit kein Weg vorbei. Und man muss wohl anerkennen, dass die Konservativen mit dem EP-Gesetz wohl bereits ein ziemliches Stück weit über ihren Schatten gesprungen sind.
Natürlich wird unser Kampf um gleiche Rechte weitergehen: Mit dem EP-Gesetz können wir einen Etappensieg feiern, am Ziel angekommen sind wir noch nicht!