„Wir freuen uns sehr, dass die langen Verhandlungen nun noch fristgerecht zu einem Abschluss gebracht wurden und dass das EP-Gesetz mit Jahreswechsel in Kraft treten kann“, zeigt sich HOSI-Wien-Obmann Christian Högl grundsätzlich über die Einigung der Koalitionsparteien erleichtert.“
„Damit vollziehen wir einen Schritt, den Dänemark bereits vor 20 Jahren gesetzt hat, als dort als erstem Land Europas die Eingetragene Partnerschaft eingeführt wurde. Die HOSI Wien kämpft seit damals für ein solches Gesetz in Österreich und freut sich außerordentlich, dass wir diesem Ziel nun sehr nahe gekommen sind.“
„Die Freude über das neue Gesetz ist allerdings dadurch getrübt, dass die Eintragung nicht am Standesamt erfolgen soll. Auch wenn die umfassende rechtliche Gleichstellung natürlich wichtiger ist, hat die Frage des Ortes und der Form der Eintragung sehr hohe Symbolkraft: Die Verweigerung des Standesamts wird nicht nur von Lesben und Schwulen als Demütigung und Provokation betrachtet und muss noch einmal überdacht werden“, fordert Högl.
„Auch dass Adoption und Fortpflanzungsmedizin weiterhin ausgeschlossen bleiben und sogar explizit untersagt werden, schmerzt sehr. Immerhin sorgen mehrere tausend lesbische und schwule Elternpaare in Österreich für in ihrem gemeinsamen Haushalt lebende Kinder, und es ist eine Beschneidung der Rechte der Kinder, die etwa im tragischen Fall des Todes ihrer Co-Mutter keinen Anspruch auf Waisenrente haben“, ergänzt HOSI-Wien-Obfrau Jona Solomon. „Für uns ist daher klar, dass das EPG zwar ein wichtiger und durchaus großer Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung ist, wir aber noch nicht am Ziel angekommen sind.“