Archiv der Website der Homosexuellen Initative (HOSI) Wien zum 28.2.2018
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Forderungsprogramm

– einstimmig angenommen auf der außerordentlichen Generalversammlung der HOSI Wien am 12. September 2015

Präambel

Liebe, Zuneigung und Sexualität sind grundlegende Bedürfnisse menschlicher Existenz. Jedem Menschen stehen bei der Befriedigung dieser Bedürfnisse unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten offen. Jede von allen Beteiligten gewollte Möglichkeit hat ihre Berechtigung. Zwischenmenschliche Beziehungen sind nicht auf eine einzige Erscheinungsform beschränkt. Homo- und Heterosexualität sind gleichwertige Varianten der Zuneigung und Geschlechtlichkeit zwischen Menschen.

Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu benachteiligen bedeutet, ihre Menschenrechte zu missachten, und zerstört damit eine wesentliche Grundlage jeder freien und humanen Gesellschaft, die auf der Achtung und dem Respekt vor der Würde und Einzigartigkeit des/der anderen und dem Recht auf Selbstbestimmung der Menschen begründet sein muss.

Im dritten Jahrtausend ist es höchst an der Zeit, dass eine aufgeklärte Gesellschaft anerkennt, dass die Wahl zwischenmenschlicher, auch sexueller Kommunikationsformen ein elementares Grundrecht ist.

Rechtspolitisches Forderungsprogramm

I. Diskriminierungsschutz

Wir fordern, dass der gesetzliche Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung an jenes Niveau angeglichen wird, das für andere Schutzkategorien (ethnische Herkunft, Behinderung, Geschlecht) bereits gilt, da es absurd ist, ausgerechnet beim Diskriminierungsschutz eine diskriminierende Hierarchie bestehen zu lassen.

Darüber hinaus fordern wir die Verabschiedung eines umfassenden Antidiskriminierungsgesetzes, das über die Vorgaben der geltenden EU-Richtlinien hinausgeht.1

II. PartnerInnenschaftsrecht

Menschen sollen vom Staat in ihrer Eigenständigkeit anerkannt und dementsprechend behandelt werden. Wo immer dies möglich ist, sollten Rechte daher grundsätzlich unabhängig von PartnerInnenbeziehungen und vom Familienstand individuell gewährt werden.

Wir fordern die Aufwertung von Lebensgemeinschaften und die Ausweitung der mit der Ehe bzw. der Eingetragenen Partnerschaft (EP) verbundenen Privilegien auf die Lebensgemeinschaft, sofern eine Individualisierung dieser Privilegien im Sinne der vorstehenden Forderung nicht möglich ist.

Weiters fordern wir die Beseitigung noch bestehender Benachteiligungen der EP gegenüber der Ehe, ausdrücklich jedoch nicht bestimmter Unterschiede, die wir als positiv erachten (u. a. Mindestalter von 18 Jahren für das Eingehen einer EP; Maximaldauer von drei Jahren, während der ein/e eingetragene/r Partner/in die Scheidung blockieren kann).2

Vom mittlerweile veralteten patriarchalen Modell der Versorgungsehe ist rechtlich abzugehen, und die wirtschaftliche Unabhängigkeit der einzelnen PartnerInnen ist zu fördern. Denn wirkliche Freiheit bei der Wahl des Zusammenlebens ist nur gegeben, wenn keine der beteiligten Personen ökonomisch von einer anderen abhängig ist.

Daher fordern wir ein modernes, den heutigen Bedürfnissen der Menschen angepasstes PartnerInnenschaftsrecht für alle. In diesem Sinne fordern wir sowohl das Weiterbestehen einer modernen – und im Sinne der Fußnote 2 zusätzlich reformierten – EP als auch die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Sollte jedoch mit der Öffnung der Ehe die EP abgeschafft werden, so fordern wir, davor die Ehe grundsätzlich im Sinne der vorhergehenden Absätze zu modernisieren.

III. Familienrecht

Wir fordern uneingeschränkten Zugang für Frauen zur künstlichen Befruchtung im Rahmen der Fortpflanzungsmedizin (z. B. Samenbanken) unabhängig von ihrem Familienstand, also auch für alleinstehende Frauen.

Bei der Frage der Leihmutterschaft stehen einander der Kinderwunsch von schwulen Männern und die Notwendigkeit des Schutzes von Frauen vor Ausbeutung gegenüber. Angesichts der wirtschaftlichen Ungleichheiten zwischen Arm und Reich sowie zwischen Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern sehen wir die Gefahr, dass die wirtschaftliche Situation von Frauen ausgenutzt wird und sie in manchen Regionen der Welt sogar dazu gezwungen werden. Vor diesem Hintergrund lehnen wir Leihmutterschaft ab.

IV. Verfassungsrecht

Nicht zuletzt aus grundsätzlichen Erwägungen und als Signal, Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung zu ächten, fordern wir eine Antidiskriminierungsbestimmung im Verfassungsrang, und zwar konkret die Ergänzung des Artikels 7 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) um die Schutzkategorie „sexuelle Orientierung“.

V. Völkerrecht

Wir fordern das Setzen und Unterstützen von Initiativen auf allen Ebenen der Europa- und Außenpolitik, um Diskriminierungen von Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung abzubauen.

Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit fordern wir die aktive Unterstützung lokaler LSBT-Initiativen.

VI. Asylrecht

Homosexuelle AsylwerberInnen werden in den Flüchtlingsunterkünften, oft Massenquartieren, mitunter erneut Opfer homophober An- und Übergriffe. Wir fordern daher die Berücksichtigung der besonderen Situation von lesbischen und schwulen Flüchtlingen bei der Unterbringung und Betreuung durch entsprechend geschultes Personal.

Gesellschaftspolitisches Forderungsprogramm

I. Öffentliche Informationen

Wir fordern die Berücksichtigung von Lesben und Schwulen in Informationsangeboten von staatlichen Einrichtungen – egal, ob auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene – sowie von gesetzlich verankerten Interessenvertretungen (Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer etc.). Das betrifft sowohl Broschüren, Aushänge und Periodika als auch Online-Angebote (z. B. www.help.gv.at und www.wien.gv.at).

II. ORF

Wir fordern eine Vertretung von homosexuellen Frauen und Männern in allen Gremien des ORF, in denen auch andere Interessengruppen repräsentiert sind.

Wir fordern eine angemessene inhaltliche Berücksichtigung von Lesben und Schwulen und deren Kultur und Lebensrealität im Programm von Radio, Fernsehen und Online-Angeboten. Das betrifft sowohl Nachrichtensendungen und Dokumentationen als auch das Unterhaltungsangebot, hier insbesondere vom ORF (ko-)produzierte Filme und Serien.

III. Religion

Als überkonfessioneller Verein respektieren wir das Bedürfnis von Menschen nach Religion und Spiritualität. Im Sinne der Aufklärung und des Laizismus fordern wir die tatsächliche Trennung von Kirche und Staat. Sachlich nicht gerechtfertigte Privilegien und Förderungen von Religionsgemeinschaften sollen abgeschafft werden. Beim Schutz vor Verhetzung und Diskriminierung dürfen auch Religionsgemeinschaften nicht über dem Recht stehen.

IV. Finanzielle Förderung

Wir fordern die Anerkennung der gesellschaftspolitischen Bedeutung von lesbisch-schwulen Projekten (Beratung, Bildung und Information, Begegnung, Kunst und Kultur etc.). Weiters fordern wir für diese einen gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Förderung, um die Umsetzung solcher Projekte zu ermöglichen. Für Organisationen, die solche Projekte dauerhaft betreiben, muss eine Basisförderung sichergestellt werden.

V. Arbeitswelt

Wir unterstützen ein Coming-out am Arbeitsplatz. Wir fordern Unternehmen auf, eine aktive Diversitätsarbeit zu betreiben und ein Umfeld zu schaffen, in dem Menschen sich ungeachtet ihrer sexuellen Orientierung beruflich verwirklichen können.

VI. Gesundheit

Der heutige Stand der Wissenschaft belegt, dass Homosexualität eine gleichwertige und natürliche Variante der Sexualität und keine Krankheit ist. Dennoch können psychische und physische Beeinträchtigungen entstehen, wenn aufgrund von mangelnder Akzeptanz oder gar Aggressionen im Umfeld von Familie, Schule, Arbeit oder Religion die gesunde Entwicklung einer Identität als Lesbe oder Schwuler nicht gewährleistet ist. Daher fordern wir Maßnahmen, die die psychische und physische Gesundheit von Lesben und Schwulen unterstützen.

Wir fordern das Verbot aller Therapien, die vorgeben, Homosexualität heilen und homosexuelle Menschen in heterosexuelle verwandeln zu können.

Der überdurchschnittlich hohen Betroffenheit schwuler Männer von HIV/AIDS ist durch geeignete Maßnahmen Rechnung zu tragen, insbesondere durch zielgruppenspezifische Präventionsprogramme. Wir fordern größtmögliche Anonymität und den Schutz der Betroffenen vor Datenweitergabe im gesamten Gesundheits- und Sozialwesen.

VII. Schutz der Privatsphäre

Wir fordern ein Verbot der Weitergabe der Information über die sexuelle Orientierung von Menschen ohne deren explizite Zustimmung.

Generell hat der Umgang mit Daten zur sexuellen Orientierung mit größtmöglicher Sensibilität zu erfolgen.

VIII. NS-Gedenken

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, das Gedenken an die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus zu bewahren. Wir fordern die Schaffung eines entsprechenden Mahnmals an einem prominenten Ort in Wien sowie die Förderung und Unterstützung entsprechender wissenschaftlicher Arbeiten.

Bildungs- und Kulturpolitik

Eine objektive, seriöse und menschenfreundliche Bildungspolitik muss davon ausgehen, dass Sexualität eine schöpferische und kommunikative Eigenschaft jedes Menschen ist, die weit über den Zweck bloßer Fortpflanzung hinausgeht.

I. Schulen

Wir fordern die fächerübergreifende Integration von Homosexualität in allen Lehrinhalten. Die Darstellung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen soll gleichwertig und sachlich sein. Wir fordern, dass alle zum Unterricht zugelassenen Schulbücher und Lehrmittel geprüft werden, ob sie diesen Kriterien entsprechen.

Der Geschichte der Verfolgung von Homosexuellen und der lesbisch-schwulen Emanzipationsbewegung ist besonderes Augenmerk zu schenken.

Wir fordern eine entsprechende, fundierte Ausbildung der Lehrkräfte, die auch eine Sensibilisierung zum Thema Mobbing von SchülerInnen aufgrund der sexuellen Orientierung beinhaltet.

II. Wissenschaft und Forschung

An den Hochschulen und Universitäten fordern wir die Unterstützung und Förderung von Forschungsarbeiten, insbesondere im Bereich der Queer- und Gender-Studies und der Lesben- und Schwulenforschung.

(Pseudo-)Forschung, die verschiedene Formen der Sexualität als nicht gleichwertig oder als „unnatürlich“ betrachtet und die sexuelle Orientierung von Menschen mit chirurgischen, pharmakologischen oder anderen Methoden zu beeinflussen versucht oder ihre Thesen auf unwissenschaftliche Art erstellt hat, halten wir für ethisch verwerflich und menschenfeindlich. Wir lehnen sie kategorisch ab.

Wir wenden uns gegen jegliche Versuche, die Diskriminierung und Pathologisierung homosexueller Frauen und Männer (pseudo-)wissenschaftlich zu rechtfertigen.

Wir fordern, dass solche Forschungen und Methoden keine Förderungen aus öffentlichen Mitteln erhalten.

III. Kunst und Kultur

Wir fordern die Unterstützung lesbischer und schwuler Kunst und Kultur sowie generell die Berücksichtigung von LSBT-Lebensweisen in künstlerischen Projekten. Dies soll auch ein Kriterium bei der Vergabe von Fördermitteln sein.


1 Ein Entwurf für ein solches Gesetz ist bereits 2001 von österreichischen Nichtregierungsorganisationen, darunter der HOSI Wien, erarbeitet worden.
2 Diese für uns positiven Unterschiede zwischen Ehe und EP sollten sogar weiter ausgebaut und die EP dadurch moderner gestaltet werden, etwa durch Reform der von der Ehe übernommenen Bestimmungen über die Auflösung einer EP. So sollte insbesondere die Scheidung aus Verschulden, ein Relikt aus den 1950er Jahren, das es in kaum einem anderen europäischen Land noch gibt, abgeschafft werden.