Archiv der Website der Homosexuellen Initative (HOSI) Wien zum 28.2.2018. Für derzeit gültige Inhalte bitte die aktuelle Website besuchen!
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Securitys

Die Sicherheit der DemonstrationsteilnehmerInnen sowie der Zusehenden hat bei der Regenbogenparade höchste Priorität! Allen motorisierten ParadenteilnehmerInnen wird daher eine gewisse Anzahl an Securitys zur Fahrzeugsicherung vorgeschrieben.

Fahrzeugsicherung

Jede Gruppe ist verpflichtet, ihren Wagen während der gesamten Dauer der Parade von OrdnerInnen („Radstand-Security“) sichern zu lassen. Dabei sind bei LKW 6 Personen bzw. bei PKW 4 Personen einzuplanen. Bei Anhängern sind pro Achse zwei zusätzliche Personen einzusetzen. Ab einer Fahrzeuglänge von über 7 Metern sind zwei zusätzliche Personen für die Sicherung der Fahrzeugmitte einzusetzen.

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Die OrdnerInnen und GruppenleiterInnen müssen volljährig sein. Bei einem Wechsel der Radstand-Security darf die Position eines Radstand-Security NIEMALS unbesetzt sein.

Front-Security
Zur Kennzeichnung der einzelnen Blöcke muss jede Teilnehmerin über eine Front-Security („Paraden-Engel“) verfügen, der/die das von der Veranstalterin bereitgestellte Namensschild voranträgt.

Main-Security
Das sind jene Personen, die mittels Funkgerät mit der Einsatzleitung verbunden sind. Diese Personen sind die „Chef-Security“ jeder Teilnehmerin.

Diese werden, auf Grund von Behördenvorgaben, von der Veranstalterin gestellt.

Radstand-Security
Das sind jene Personen, die neben den Rädern gehen. Jeder Radkasten muss gesichert sein.

Alle Front- & Radstand-Securitys werden von der Teilnehmerin selbst gestellt. Wir ersuchen, die Namen der Security über das Online-Meldeformular bekanntzugeben.

Eine Teilnahme von motorisierten Fahrzeugen ist behördlich nur mit der vorgeschriebenen Anzahl an Security gestattet.

Sollte während der Parade die Teilnehmerin ohne entsprechende Security angetroffen werden, behält sich die Veranstalterin die Verrechnung einer Pönale in der Höhe von € 1.000,00 sowie aller dadurch entstehenden Folgekosten vor.

Alkohol- und Drogenkonsum
Ergänzend zu geltendem Recht gilt: der Konsum von Alkohol während der Parade kann zu einer Gefährdung der TeilnehmerInnen und ZuschauerInnen führen. Für die GruppenleiterInnen, Security und FahrerInnen besteht ein grundsätzliches Alkoholverbot.

Verstöße können durch die Polizei vor Ort geahndet werden.

Der/die GruppenleiterIn hat auf die anderen TeilnehmerInnen einzuwirken, den Konsum von Alkohol zu unterlassen bzw. deutlich zu minimieren.