Begriffserklärungen:
Die HOSI Wien wird in der Folge als „Veranstalterin“ bezeichnet.
Die teilnehmende Gruppe wird in der Folge als „Teilnehmerin“ bezeichnet.
Die hier angeführten Teilnahmebedingungen gelten bei Anmeldung als durch die Teilnehmerin akzeptiert.
Den allgemeinen Teilnahmebedingungen liegen die ordnungs- und polizeibehördlichen Auflagen zugrunde und sind bindend für die Teilnahme an der Regenbogenparade:
Die Teilnahme an der Regenbogenparade ist die Teilnahme an einer politischen Demonstration im Sinne des Versammlungsgesetzes.
Die Teilnahme an der Parade, ob zu Fuß oder motorisiert, erfolgt auf eigenes Risiko.
Eine Haftung der Veranstalterin für jegliche Schäden ist ausgeschlossen.
Die teilnehmenden Gruppen/Initiativen/Vereine/Unternehmen stellen sicher, dass der Charakter der politischen Demonstration erhalten bleibt.
Informationen zu den Auflagen und Bestimmungen bei einer Teilnahme dürfen handschriftlich nicht verändert werden.
[/wptabcontent] [wptabtitle] 2. Anmeldung[/wptabtitle] [wptabcontent]Anmeldeschluss ist der 31. Mai 2013
Eine nachträgliche Anmeldung ist grundsätzlich nur für Fahrzeuge unter 7,5t sowie Fußgruppen möglich. Die Berücksichtigung bei der Verlosung der Reihenfolge ist dabei bis 24 Stunden vor der Verlosung noch möglich, Danach angemeldete Gruppen werden am Ende der Parade eingereiht.
2.1. Startgruppen
Die Teilnahme an der Parade ist kostenlos. Bei motorisierter bzw. gewerblicher Teilnahme (Gruppen 1–3b) ist ein Unkostenbeitrag bzw. Solidaritätsbeitrag zu leisten.
Die Kosten für die Durchführung und Sicherung der Parade (Bezahlung der Ordnungskräfte, Kosten für Absperrmaßnahmen, Gebühren für Ausnahmegenehmigungen der LKW usw.) müssen auf die Teilnehmer umgelegt werden.
Die Höhe dieses Unkostenbeitrages wurde in diesem Jahr der tatsächlichen Kostensituation angepasst und richtet sich danach, ob die teilnehmende Gruppe kommerziell oder nicht kommerziell ist. Durch diese Regelung soll erreicht werden, dass insbesondere jene Gruppen, die über geringere finanzielle Ressourcen verfügen, durch das Umlageverfahren nicht übermäßig belastet werden.
[/wptabcontent] [wptabtitle] 3. Teilnahmebestätigung[/wptabtitle] [wptabcontent]Es werden per E-Mail diese Vereinbarung ausgesendet, die
unterschrieben an die Veranstalterin zurückgesendet werden muss. (per Fax: +43 (1) 40409 99 70057)
Nur Teilnehmerinnen, von denen die unterschrieben Vereinbarung und ggf. eine Zahlung des Unkostenbeitrags bei der Veranstalterin eingelangt ist, sind startberechtigt!
[/wptabcontent] [wptabtitle] 4. Platzierung in der Parade (Auslosung) [/wptabtitle] [wptabcontent]Die Reihenfolge der Paradewagen und -gruppen (mit Ausnahme der Wagen von Sponsoren und Organisationsfahrzeugen) wird per Los bestimmt. Dadurch haben alle Gruppen die gleichen Chancen. Jene drei Gruppen, die im Vorjahr laut Startaufstellung auf den letzten drei Plätzen gereiht waren, dürfen jedoch bis zu dreimal ziehen, wenn Sie mit der heuer gezogenen Startnummer nicht zufrieden sind.
[/wptabcontent] [wptabtitle] 5. Hauptverantwortliche und Abnahme durch die Behörde bzw. die Veranstalterin[/wptabtitle] [wptabcontent]Jede Gruppe muss eine hauptverantwortliche Person als GruppenleiterIn bestimmen. Sie/er muss am Paradetag über Handy erreichbar sein. Der/die GruppenleiterIn ist verantwortlich für die Sicherheit des gesamten Gruppenbeitrages, sowie der Bereiche rund um den Beitrag auf der Parade, ist AnsprechpartnerIn für die Veranstalterin und muss bei auftretenden Problemen umgehend der Veranstalterin oder eine/n zuständigen ParadeordnerIn des Einsatzleiters informieren. Der/die GruppenleiterIn muss während der gesamten Aufstellung und Parade durchgängig durch eine gelbe Warnweste sofort erkennbar sein. Bitte tragt bei der Onlineanmeldung unbedingt den Namen dieser Person und die Mobilnummer ein. Der/die GruppenleiterIn darf keine weitere Funktion wie z.B. Radstandsecurity oder FahrerIn ausüben, damit er/sie sich vollumfänglich um die Sicherheit und Aufgabe als GruppenleiterIn kümmern kann.
Die Benützung des Aufbauparkplatzes erfolgt auf EIGENE GEFAHR!
[/wptabcontent] [wptabtitle] 7. Wagenpapiere für die Ausnahmegenehmigunge für das Wochenendfahrverbote [/wptabtitle] [wptabcontent]Ohne Ausnahmegenehmigung ist eine Teilnahme behördlich untersagt.
[/wptabcontent] [wptabtitle] 8. Fahrzeugsicherung[/wptabtitle] [wptabcontent]Jede Gruppe ist verpflichtet, ihren Wagen während der gesamten Dauer der Parade von OrdnerInnen („Radstand-Security“) sichern zu lassen. Dabei sind bei LKW 6 Personen bzw. bei PKW 4 Personen einzuplanen. Bei Anhängern sind pro Achse zwei zusätzliche Personen einzusetzen. Ab einer Fahrzeuglänge von über 7 Metern sind zwei zusätzliche Personen für die Sicherung der Fahrzeugmitte einzusetzen.
Die OrdnerInnen und GruppenleiterInnen müssen volljährig sein. Bei einem Wechsel der Radstand-Security darf die Position eines Radstand-Security NIEMALS unbesetzt sein.
8.1. Front-Security
Zur Kennzeichnung der einzelnen Blöcke muss jede Teilnehmerin über eine Front-Security („Paraden-Engel“) verfügen, der/die das von der Veranstalterin bereitgestellte Namensschild voranträgt.
8.2. Main-Security
Das sind jene Personen, die mittels Funkgerät mit der Einsatzleitung verbunden sind. Diese Personen sind die „Chef-Security“ jeder Teilnehmerin.
Diese werden, auf Grund von Behördenvorgaben, von der Veranstalterin gestellt.
8.3. Radstand-Security
Das sind jene Personen, die neben den Rädern gehen. Jeder Radkasten muss gesichert sein.
Alle Front- & Radstand-Securitys werden von der Teilnehmerin selbst gestellt. Wir ersuchen, die Namen der Security über das Online-Meldeformular bekanntzugeben.
Eine Teilnahme von motorisierten Fahrzeugen ist behördlich nur mit der vorgeschriebenen Anzahl an Security gestattet.
Sollte während der Parade die Teilnehmerin ohne entsprechende Security angetroffen werden, behält sich die Veranstalterin die Verrechnung einer Pönale in der Höhe von € 1.000,00 sowie aller dadurch entstehenden Folgekosten vor.
8.4 Alkohol- und Drogenkonsum
Ergänzend zu geltendem Recht gilt: der Konsum von Alkohol während der Parade kann zu einer Gefährdung der TeilnehmerInnen und ZuschauerInnen führen. Für die GruppenleiterInnen, Security und FahrerInnen besteht ein grundsätzliches Alkoholverbot.
Verstöße können durch die Polizei vor Ort geahndet werden.
Der/die GruppenleiterIn hat auf die anderen TeilnehmerInnen einzuwirken, den Konsum von Alkohol zu unterlassen bzw. deutlich zu minimieren.
8.5 Ende der Parade
Beim Erreichen des Endpunkts der Parade (Heldenplatz) müssen die Passagier die Fahrzeuge so schnell wie möglich verlassen. Grober Müll (Getränkedosen, Flugblätter, Dekomaterial), das bei der Rückfahrt durch den Fahrtwind vom Wagen geblasen werden könnte, muss rasch vom Wagen entfernt werden.
Erst danach dürfen die Fahrzeuge den Auflösungsbereich verlassen. Fahrzeuge die zum Auf- bzw. Abbauparkplatz fahren, werden von der Polizei eskortiert – hierfür bitte den Anweisungen der Polizei folge leisten. Da wir im Auflösungsbereich nur begrenzt Platz haben, müssen wir euch hier um Unterstützung und Eile bitten.
[/wptabcontent] [wptabtitle] 9. Müll[/wptabtitle] [wptabcontent]9.1 Die Teilnehmerin verpflichtet sich, Abfall zu vermeiden und anfallenden Müll ordnungsgemäß zu sammeln (in Müllsäcken) und zu entsorgen. Weiters trägt sie dafür Sorge, dass der Parkplatz nach dem Auf- und Abbau gesäubert hinterlassen wird. Andernfalls werden die anfallenden Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
9.2. Dosen, Becher, Lebensmittel, Flyer u.ä. dürfen während der Parade weder verteilt noch vom Wagen aus geworfen werden. Die derart verursachten Kosten werden anschließend in Rechnung gestellt.
[/wptabcontent] [wptabtitle] 10. Technische Auflagen[/wptabtitle] [wptabcontent]Die Aufbauten auf den Fahrzeugen (auch Luftballons u. dgl.) dürfen 4 Meter ab Bodenhöhe nicht übersteigen. Auf dem Wagen befindliche Personen dürfen während der Parade wegen der Oberleitungen keinesfalls über diese Höhe reichen.
Es sind nur dieselbetriebene Stromgeneratoren behördlich zugelassen. Weiteres muss in unmittelbarer Nähe des Stromgenerators ein 6-kg-Pulverlöscher bzw. ein 5-kg-CO2-Löscher frei zugänglich sein. Der/Die Wagenverantwortliche muss über geeignete Bedienungskenntnisse von Feuerlöschern verfügen und wissen, wo der Feuerlöscher steht.
Die Teilnehmerin hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Aufbauten während der gesamten Parade sowie während der Fahrten zwischen Parkplatz und Parade und retour ordentlich verankert und fixiert sind. Auf der Strecke vom Parkplatz zum Ring und zurück ist das Mitfahren von Personen auf der Ladefläche behördlich strengstens untersagt.
Die Musikanlagen werden plombiert und dürfen nicht mehr als 80 Dezibel Schallleistung erbringen. Die Teilnehmerin haftet für jegliche Folgen der Nichtbeachtung.
Das Tanzen auf Wagendächern (ausgenommen PKW) bzw. Stromgeneratoren, Lautsprecherboxen (welche ohne Geländer gesichert sind) stellt ein sehr großes Sicherheitsrisiko dar und ist daher strengstens verboten und wird ausnahmslos mit einer Pönale von € 1.000,00 geahndet.
[/wptabcontent] [wptabtitle] 11. Sponsoring[/wptabtitle] [wptabcontent]11.1. Logos
Die Firmenlogos auf den Wägen, auf Transparenten oder sonstigen Werbeflächen dürfen maximal eine Gesamtfläche von 10 m² einnehmen, und es dürfen nicht mehr als sechs Logos auf einem Wagen angebracht werden. Gruppenlogos der Teilnehmerin zählen hier als 1 Logo.
11.2. Promotion und Give-Aways
Der Einsatz von Promotionteams bzw. das Verteilen von Give-Aways bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Veranstalterin.
11.3. Teilnahme via Sponsoringvertrag
Für Teilnehmerinnen die via Sponsoringvertrag an der Parade teilnehmen entfällt dieser Punkt 11. und wird gesondert über den Sponsoringvertrag geregelt.
11.4. Firmenlogos
Sämtliche Firmenlogos müssen von der Veranstalterin im Vorfeld schriftlich genehmigt werden! Die Veranstalterin kann ohne Angaben von Gründen Firmenlogos ablehnen.
11.5. gesperrte Produktkategorien
In einigen Produktkategorien gibt es exklusive PartnerInnen von Vienna Pride (CSD Vienna). In diesen Kategorien dürfen keine anderen Marken derselben Branchen beworben
werden. Die Produktgruppen und exklusiven Marken sind (Änderungen vorbehalten):
[/wptabcontent] [wptabtitle] 12. Verkauf von Getränken, Speisen & Waren aller Art[/wptabtitle] [wptabcontent]
- Eistee (Nestea)
- Cola (Coca Cola)
- Energy Drinks (Red Bull)
- Mineralwasser (Römerquelle)
Der Verkauf von Getränken und Speisen sowie Waren aller Art ist verboten.
Sollte während der Parade die Teilnehmerin doch beim Verkauf angetroffen werden, behält sich die Veranstalterin die Verrechnung einer Pönale in der Höhe von € 1.000,00 sowie aller dadurch entstehenden Folgekosten vor.
[/wptabcontent] [wptabtitle] 13. Tonanlage[/wptabtitle] [wptabcontent]13.1. Moment des Gedenkens
Um 17:00 Uhr findet im Gedenken an die Opfer von HIV/AIDS und von homophober und transgenderfeindlicher Gewalt der „Moment des Gedenkens“ statt.
Die Teilnehmerin verpflichtet sich, zu diesem Zeitpunkt für eine Minute ihre Soundanlagen abzudrehen und gegebenenfalls eine von der Veranstalterin zur Verfügung gestellte Audio-CD mit einer entsprechenden Durchsage abzuspielen. Hier ist den Anweisungen der Main-Security unbedingt Folge zu leisten.
Sollte keine CD vorhanden sein so ist die Soundanlage abzuschalten und Tonlos zu machen.
13.2. Ruhezonen
An Theatern und Konzerthäusern entlang der Route können Vorstellungen stattfinden. Es ist möglich, dass die Polizei zu gewissen Zeiten Ruhezonen festlegt. Beim Passieren dieser Ruhezonen müssen Musikanlagen auf den Wägen abgeschalten werden. Etwaigen diesbezüglichen Anordnungen der Einsatzleitung ist unbedingt Folge zu leisten.
Folgende Meldungen muss die Teilnehmerin fristgerecht (siehe „wichtige Termine“) an die Veranstalterin durchführen:
Alle diese Meldungen sind ausschließlich über die Online-Formulare unter
https://hosiwien.archiviert.at/regenbogenparade/teilnahme/formulare/
durchzuführen. Andere Formen der Übermittlung werden nicht anerkannt und können nicht bearbeitet werden.
[/wptabcontent] [wptabtitle] 15. Gerichtsstand[/wptabtitle] [wptabcontent]Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung gilt Wien als vereinbart. [/wptabcontent] [/wptabs]