Archiv der Website der Homosexuellen Initative (HOSI) Wien zum 28.2.2018. Für derzeit gültige Inhalte bitte die aktuelle Website besuchen!
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Wichtiges

Hier findet ihr wichtige Informationen zur Teilnahme an der Regenbogenparade, die unbedingt vor der Anmeldung gelesen werden sollten.
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EckdatenTeilnahmebedingungenAufbauplatzSoundcheckSecuritys
Hier sind die wichtigsten Eckdaten zur Teilnahme an der Regenbogenparade:

  • Der Start ist um 15 Uhr.
  • Die Startnummern werden am Dienstag, 14. Juni 19.30 Uhr im Gugg verlost. Alle teilnehmenden Gruppen dürfen ihre Startnummer selbst ziehen – die Reihenfolge der Ziehung erfolgt nach dem Datum der Anmeldung.
  • Die Meldungen für Front- und Radstandsecuritys und die Fahrzeugdaten sind wieder online einzugeben.
  • Alle zur Teilnahme angemeldeten Gruppen nehmen an einer Prämierung des besten Beitrags in den drei Kategorien A) Fußgruppen, B) Motorräder, PKW und Klein-LKW sowie C) große Trucks über 7,5 Tonnen teil. Eine prominent besetzte Jury wird die Wahl treffen. Die Preisverleihung findet im Rahmen der Celebration im Anschluss an die Parade statt.
  • Beim Start wird nach dem großen Regenbogen-Bogen wieder eine ca. 75 Meter lange Fotozone eingerichtet.

Begriffserklärungen:
Die HOSI Wien wird in der Folge als „Veranstalterin“ bezeichnet.
Die teilnehmende Gruppe wird in der Folge als „Teilnehmerin“ bezeichnet.

Die hier angeführten Teilnahmebedingungen gelten bei Anmeldung als durch die Teilnehmerin akzeptiert.
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1. Grundlagen
Den allgemeinen Teilnahmebedingungen liegen die ordnungs- und polizeibehördlichen Auflagen zugrunde, und sie sind bindend für die Teilnahme an der Regenbogenparade:

Die Teilnahme an der Regenbogenparade ist die Teilnahme an einer politischen Demonstration im Sinne des Versammlungsgesetzes.

Die Teilnahme an der Parade, ob zu Fuß oder motorisiert, erfolgt auf eigenes Risiko.

Eine Haftung der Veranstalterin für jegliche Schäden ist ausgeschlossen.

Die teilnehmenden Gruppen/Initiativen/Vereine/Unternehmen stellen sicher, dass der Charakter der politischen Demonstration erhalten bleibt.

Die Vereinbarung darf handschriftlich nicht verändert werden, da diese sonst ihre Gültigkeit verliert. Eine Teilnahme ohne gültige Vereinbarung ist nicht gestattet.

2. Anmeldung
Anmeldeschluss ist der 30.05.2016

Eine nachträgliche Anmeldung ist grundsätzlich nur für Fahrzeuge unter 7,5 t sowie Fußgruppen möglich. Die Berücksichtigung bei der Verlosung der Reihenfolge ist dabei bis 24 Stunden vor der Verlosung noch möglich, danach angemeldete Gruppen werden am Ende der Parade eingereiht.

Startgruppen

  • Gruppe 1: Fußgruppen, einspurige Fahrzeuge (Motorräder, Fahrräder)
  • Gruppe 2: PKW, LKW bis 3,5 t, andere mehrspurige Fahrzeuge (Motorräder, Fiaker [nur von Personen gezogene Kutschen; aus Tierschutzgründen dürfen keine Pferde oder andere Zugtiere eingesetzt werden])
  • Gruppe 2a: LKW bis 7,5 t sowie Fahrzeuge mit Anhänger bis 3,5 t
  • Gruppe 3: Sattelschlepper ab 7,5 t sowie Fahrzeuge mit Anhänger bis 7,5 t
  • Gruppe 3a: sonstige Fahrzeuge über 3,5 t

Die Teilnahme mit Tieren jeder Art ist, aus Tierschutzgründen, untersagt.

Die Teilnahme an der Parade ist grundsätzlich kostenlos. Zur Abdeckung der entstehenden Kosten (Bezahlung der Ordnungskräfte, Kosten für Absperrmaßnahmen, Gebühren für Ausnahmegenehmigungen der LKW usw.) werden von den Teilnehmerinnen Beiträge eingehoben, deren Höhe nach Art der Teilnahme gestaffelt ist. Bei motorisierter (Gruppen 2–3a) bzw. gewerblicher Teilnahme (Gruppen 1–3a) ist ein Unkostenbeitrag bzw. Solidaritätsbeitrag zu leisten.

3. Teilnahmebestätigung
Es wird per E-Mail diese Vereinbarung ausgesendet, die unterschrieben und mit allen Seiten an die Veranstalterin zurückgesendet werden muss (per Fax: +43(1)40409 9970057).
Nur Teilnehmerinnen, von denen die unterschriebene Vereinbarung und ggf. eine Zahlung des Unkostenbeitrags bei der Veranstalterin eingelangt ist, sind startberechtigt!
4. Platzierung in der Parade (Auslosung)
Die Reihenfolge der Paradewagen und -gruppen (mit Ausnahme der Wagen von SponsorInnen und Organisationsfahrzeuge) wird per Los bestimmt. Dadurch haben alle Gruppen die gleichen Chancen. Jene drei Gruppen, die im Vorjahr laut Startaufstellung auf den letzten drei Plätzen gereiht waren, dürfen jedoch bis zu dreimal ziehen, wenn sie mit der heuer gezogenen Startnummer nicht zufrieden sind.

5. Hauptverantwortliche und Abnahme durch die Behörde bzw. die Veranstalterin

Jede Gruppe muss eine hauptverantwortliche Person als Gruppenleiter/in bestimmen. Sie/Er muss am Paradentag mit einem Mobiltelefon ausgestattet und erreichbar sein. Der/Die Gruppenleiter/in ist für die Sicherheit des gesamten Gruppenbeitrags sowie der Bereiche rund um den Beitrag auf der Parade verantwortlich sowie Ansprechpartner/in für die Veranstalterin und muss bei auftretenden Problemen umgehend die Veranstalterin oder eine/n zuständige/n Paradenordner/in informieren.

Der/Die Gruppenleiter/in muss während der gesamten Aufstellung und Parade permanent durch eine gelbe Warnweste sofort erkennbar sein. Bei der Onlineanmeldung sind unbedingt der Name dieser Person und ihre Mobilnummer einzutragen. Der/Die Gruppenleiter/in darf keine weitere Funktion wie z. B. Radstand-Security oder Fahrer/in ausüben, damit er/sie sich vollumfänglich um die Sicherheit und Aufgabe als Gruppenleiter/in kümmern kann.

  • Gruppen 1 und 2: Die Teilnehmerin hat der Veranstalterin eine hauptverantwortliche Person bekanntzugeben, die sich am Paradentag zu Aufstellungsbeginn (um 12:30 Uhr) beim Infostand (Höhe Burgtheater/Rathausplatz) anmeldet. Die Abnahme durch die Veranstalterin erfolgt am Ring um 12:45 Uhr.
  • Gruppen 2a, 3 und 3a: Die Teilnehmerin hat der Veranstalterin eine hauptverantwortliche Person bekanntzugeben, die sich am Paradentag zu Aufbaubeginn (spätestens 7:00 Uhr) beim Infostand am Parkplatz meldet. Die Abnahme durch die Behörde bzw. Veranstalterin erfolgt am Parkplatz um 09:00 Uhr.
6. Aufbau- bzw. Abbauparkplatz
  • Gruppen 1 und 2: Es gibt keinen gesonderten Bereich dafür.
  • Gruppen 2a, 3 und 3a: Zum Auf- bzw. Abbau steht ein großer Parkplatz ab 6:00 Uhr zur Verfügung. Auf diesem Parkplatz findet ab 10:00 Uhr die behördliche Abnahme von Ton und Technik durch die Polizei und den Magistrat statt. Es ist daher zwingend notwendig, dass die Tonanlagen und technischen Aufbauten ab 10:00 Uhr einsatzbereit sind. Nach der Fahrt am Ring fährt der Konvoi wieder zum Parkplatz zurück, wo abgebaut werden kann. Sämtlicher Müll darf nicht einfach nur vom Wagen geworfen werden, sondern ist ausnahmslos in den Müllcontainern und die dafür vorgesehene große Abfallmulde zu entsorgen.

Die Benützung des Aufbauparkplatzes erfolgt auf EIGENE GEFAHR!

7. Wagenpapiere für die Ausnahmegenehmigunge für das Wochenendfahrverbote

Alle Fahrzeuge über 7,5 t: Anstelle der Kopie des Zulassungsscheins muss das Online-Fahrzeugdatenblatt ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt bis spätestens 21 Tage vor der Parade an die Veranstalterin übermittelt werden, andernfalls kann die behördliche Sonderfahrgenehmigung nicht mehr rechtzeitig erteilt werden.

Ohne Sonderfahrgenehmigung ist eine Teilnahme behördlich untersagt.

8. Fahrzeugsicherung
Jede Gruppe ist verpflichtet, ihren Wagen während der gesamten Dauer der Parade von OrdnerInnen („Radstand-Securitys“) sichern zu lassen. Dabei sind bei LKW 6 Personen bzw. bei PKW 4 Personen einzuplanen. Bei Anhängern sind pro Achse zwei zusätzliche Personen einzusetzen. Ab einer Fahrzeuglänge von über 7 Metern sind zwei zusätzliche Personen für die Sicherung der Fahrzeugmitte einzusetzen

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Die OrdnerInnen und GruppenleiterInnen müssen volljährig sein. Während einer Ablöse darf die Position einer Radstand-Security niemals unbesetzt sein.

Alle Front- & Radstand-Securitys werden von der Teilnehmerin selbst gestellt. Wir ersuchen, die Namen der Securitys über das Online-Meldeformular bekanntzugeben.

Eine Teilnahme von motorisierten Fahrzeugen ist behördlich nur mit der vorgeschriebenen Anzahl an Securitys gestattet. Sollte während der Parade die Teilnehmerin ohne entsprechende Securitys angetroffen werden, behält sich die Veranstalterin die Verrechnung einer Pönale in der Höhe von € 1.000,00 sowie aller dadurch entstehenden Folgekosten vor.

8.1. Front-Security:

Zur Kennzeichnung der einzelnen Blöcke muss jede Teilnehmerin über eine Front-Security („Paraden-Engel“) verfügen, die das von der Veranstalterin bereitgestellte Namensschild voranträgt.

 8.2. Main-Security:

Das sind jene Personen, die mittels Funkgeräts mit der Einsatzleitung verbunden sind. Bei diesen Personen handelt es sich um die „Chef-Security“ jeder Teilnehmerin.  Sie werden aufgrund von Behördenvorgaben von der Veranstalterin gestellt.

 8.3. Radstand-Security:

 Das sind jene Personen, die neben den Rädern gehen. Jeder Radkasten muss gesichert sein.

8.4. Alkohol- und Drogenkonsum

Ergänzend zu geltendem Recht gilt: Der Konsum von Alkohol während der Parade kann zu einer Gefährdung der TeilnehmerInnen und ZuschauerInnen führen. Für die GruppenleiterInnen, Securitys und FahrerInnen besteht ein grundsätzliches Alkoholverbot.

Verstöße können durch die Polizei vor Ort geahndet werden. Der/Die Gruppenleiter/in hat auf die anderen TeilnehmerInnen einzuwirken, den Konsum von Alkohol zu unterlassen bzw. entsprechend einzuschränken.

8.5 Ende der Parade

Beim Erreichen des Endpunkts der Parade (Rathausplatz) muss die Musik abgedreht werden und müssen die Passagiere die Fahrzeuge so schnell wie möglich verlassen. Müll (Getränkedosen, Flugblätter, Dekomaterial), der bei der Rückfahrt durch den Fahrtwind vom Wagen geblasen werden könnte, muss rasch vom Wagen entfernt werden. Sämtlicher Müll darf nicht einfach nur vom Wagen geworfen werden, sondern ist ausnahmslos in den Müllcontainern bzw. selbst mitgebrachten Müllsäcken zu entsorgen.

Erst danach dürfen die Fahrzeuge den Auflösungsbereich der Parade verlassen. Fahrzeuge, die zum Auf- bzw. Abbauparkplatz weiterfahren, werden von der Polizei eskortiert – hierbei ist den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten. Da der Platz im Auflösungsbereich begrenzt ist, sind die Kooperation der Teilnehmerin und angemessene Eile beim Absteigen erforderlich.

9. Müll

Die Teilnehmerin verpflichtet sich, Abfall zu vermeiden sowie anfallenden Müll ordnungsgemäß zu sammeln (in Müllsäcken) und zu entsorgen. Weiters trägt sie dafür Sorge, dass der Parkplatz nach dem Auf- und Abbau besenrein hinterlassen wird. Andernfalls wird eine Pönale in der Höhe von € 1.000,00 sowie aller dadurch entstehenden Folgekosten verrechnet.

Während der Parade dürfen keinerlei Gegenstände (Dosen, Becher, Lebensmittel, Flyer etc.) vom Wagen geworfen werden. Das Verteilen von Flyern im Sinne einer direkten Übergabe an Personen bedarf der Zustimmung der Veranstalterin. Durch Zuwiderhandeln verursachte Kosten werden anschließend der Teilnehmerin in Rechnung gestellt.

10. Zutritte zu den Fahrzeugen
Die Teilnehmer/in trägt dafür Sorge, dass den Ordnungskräften bzw. MitarbeiterInnen der Veranstalterin jederzeit ungehindert Zutritt zum Fahrzeug gewährt wird.
11. Technische Auflagen
Die Aufbauten auf den Fahrzeugen (auch Luftballons u. dgl.) dürfen 4 Meter über der Fahrbahn nicht übersteigen. Auf dem Wagen befindliche Personen dürfen während der Parade wegen der Oberleitungen keinesfalls über diese Höhe reichen. Gruppen die beim Start den Luftbogen beschädigen haften für den entstandenen Schaden.

Es sind nur dieselbetriebene Stromgeneratoren behördlich zugelassen. Weiters muss in unmittelbarer Nähe des Stromgenerators ein 6-kg-Pulverlöscher bzw. ein 5-kg-CO2-Löscher frei zugänglich sein. Der/Die Wagenverantwortliche muss über geeignete Kenntnisse betreffend die Bedienung von Feuerlöschern verfügen und wissen, wo der Feuerlöscher steht.

Die Teilnehmerin hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Aufbauten während der gesamten Parade sowie während der Fahrten zwischen Parkplatz und Parade und retour ordentlich verankert und fixiert sind. Auf der Strecke vom Parkplatz zum Ring und zurück ist das Mitfahren von Personen auf der Ladefläche behördlich strengstens untersagt.

Die Musikanlagen werden plombiert und der LC-Peak (maximaler Schalldruckpegel) darf ca. 110 dB mit einem Abstand von 8 m nicht überschreiten. Die Teilnehmerin haftet für jegliche Folgen der Nichtbeachtung.

Das Tanzen auf Wagendächern bzw. Stromgeneratoren, Lautsprecherboxen (ohne Geländer) stellt ein sehr großes Sicherheitsrisiko dar, ist daher strengstens verboten und wird ausnahmslos mit einer Pönale von € 1.000,00 geahndet (ausgenommen PKW).

12. Sponsoring

12.1. Logos

Die Firmenlogos auf den Fahrzeugen, Transparenten oder sonstigen Werbeflächen dürfen maximal eine Gesamtfläche von 10 m² einnehmen, und es dürfen nicht mehr als sechs Logos auf einem Wagen angebracht werden. Das eigene Logo der Teilnehmerin zählt dabei als 1 Logo.

12.2. Promotion und Give-Aways

Der Einsatz von Promotionteams bzw. das Verteilen von Give-Aways bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Veranstalterin.

12.3. Teilnahme via Sponsoringvertrag

Für Teilnehmerinnen, die via Sponsoringvertrag an der Parade teilnehmen, entfällt Punkt 12; dieser wird gesondert über den Sponsoringvertrag geregelt.

12.4. Firmenlogos

Sämtliche Firmenlogos müssen von der Veranstalterin im Vorfeld schriftlich genehmigt werden! Die Veranstalterin kann ohne Angaben von Gründen Firmenlogos ablehnen.

12.5. Gesperrte Produktkategorien

In einigen Produktkategorien gibt es exklusive PartnerInnen der HOSI Wien. In diesen Kategorien dürfen keine anderen Marken derselben Branchen beworben werden. Die Produktgruppen und exklusiven Marken sind (Änderungen vorbehalten):

  • Bier (Stiegl)
  • Cola (Coca Cola)
  • Energy Drinks (Red Bull)
  • Mineralwasser (Vöslauer)
13. Verkauf von Getränken, Speisen & Waren aller Art
Der Verkauf von Getränken und Speisen sowie Waren aller Art ist grundsätzlich verboten. Zur Erleichterung der Finanzierung des Paradenbeitrags ist es den Teilnehmerinnen der Startgruppe 3 erlaubt, Getränke an Personen mit Wagenpässen zu verkaufen – jedoch ausschließlich am Wagen selbst. Der Verkauf vom Wagen an mitmarschierende Personen ist untersagt.

Sollte während der Parade die Teilnehmerin doch beim dieser Bedingung widersprechenden Verkauf angetroffen werden, behält sich die Veranstalterin die Verrechnung einer Pönale in der Höhe von € 1.000,00 sowie aller dadurch entstehenden Folgekosten vor.

14. Tonanlage

14.1. Ausstattung der Anlage

Die Tonanlage muss über einen „Limiter“ verfügen (dieser wird behördlich plombiert), ohne diesen einen Abnahme nicht er-folgen kann und die Teilnahme Behördlich untersagt wird. Die Tonanlage sollte auch über einen Radioempfänger verfügen.

Der LC-Peak (maximaler Schalldruckpegel) darf ca. 110 dB mit einem Abstand von 8 m nicht überschreiten. Die Teilneh-merin haftet für  jegliche Folgen der Nichtbeachtung.

14.2. Moment des Gedenkens

Um 17:00 Uhr findet im Gedenken an die Opfer von HIV/AIDS und von homophober und transgenderfeindlicher Gewalt der „Moment des Gedenkens“ statt.

Die Teilnehmerin verpflichtet sich, zu diesem Zeitpunkt für eine Minute ihre Tonanlagen abzuschalten und gegebenenfalls eine von der Veranstalterin zur Verfügung gestellte Audio-CD mit einer entsprechenden Durchsage abzuspielen. Auch diesbezüglich ist den Anweisungen der Main-Security unbedingt Folge zu leisten. Sollte keine CD vorhanden sein, so ist jedenfalls die Tonanlage abzuschalten.

 Optional wird der Moment des Gedenkens in Kooperation mit einem Radiosender gestaltet. Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, dass die Tonanlage mit einem Radioempfänger ausgestattet ist. Die Uhrzeit der Radioübertragung wird der Teilnehmerin gesondert mitgeteilt.

14.3. Ruhezonen

In Theatern und Konzerthäusern entlang der Route können Vorstellungen stattfinden. Es ist möglich, dass die Polizei zu gewissen Zeiten Ruhezonen festlegt. Beim Passieren dieser Ruhezonen müssen Tonanlagen auf den Wagen abgeschaltet werden. Anordnungen der Einsatzleitung sind auch diesbezüglich unbedingt Folge zu leisten.

15. Meldungen der Teilnehmerin an die Veranstalterin
Folgende Meldungen muss die Teilnehmerin fristgerecht an die Veranstalterin durchführen:

  •  Fahrzeugdatenmeldung (nur für Fahrzeuge über 7,5 t)
  • Securitymeldung (siehe 8.3.)

Alle diese Meldungen sind ausschließlich mittels der Online-Formulare unter https://hosiwien.archiviert.at/regenbogenparade/teilnahme/formulare/

durchzuführen. Andere Formen der Übermittlung werden nicht anerkannt und können nicht bearbeitet werden.

16. Weisungsgebundenheit

16.1 Die Teilnehmerin hat Weisungen durch die Veranstalterin bzw. deren Beauftragte sowie durch Behörden bzw. deren Beauftragte unverzüglich Folge zu leisten.

16.2 Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandeln gegen Weisungen gemäß 16.1 die Teilnehmerin vom Start bei bzw. von der weiteren Teilnahme an der Parade auszuschließen.

16.3 Kommt es im Sinne von 16.2 zum Ausschluss einer Teilnehmerin, ist die Rückerstattung angefallener Kosten durch die Veranstalterin ausgeschlossen. Der Veranstalterin entstehende Folgekosten werden 1:1 an die Teilnehmerin weiterverrechnet.

17. Verstöße
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ein Zuwiderhandeln gegen einen oder mehrere der Punkte dieser Vereinbarung pro Verstoß mit einer Pönale von bis zu € 1.000,00  zu belegen und die durch den Verstoß/die Verstöße anfallenden Folgenkosten der Teilnehmerin in Rechnung zu stellen.
18. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Wien.

Stand: April 2015

Der Aufbauplatz für Schwerfahrzeuge ist heuer das Areal des vormaligen Schlachthofes St. Marx.
Adresse: 1030 Wien, Karl-Farkas-Gasse (Zufahrt via Baumgasse vis-à- vis Nottendorfer Gasse).

Verhalten am Parkplatz:

  • Es dürfen nur Fahrzeuge mit Wagen-Berechtigungskarten der Regenbogenparade abgestellt werden. Fahrzeuge OHNE dieser Karte werden ausnahmslos kostenpflichtig abgeschleppt!
  • Wagen-Berechtigungskarten werden am Platz von der Einsatzleitung ausgestellt!
  • Um ca. 13:40 Uhr fährt ein Shuttle-Bus vom Parkplatz direkt ins Aufmarschgebiet, bitte nützt diese Möglichkeit!
  • Den Müll bitte ordnungsgemäß in die dafür abgestellte Müllmulde der MA 48 entsorgen!
  • Es gibt auch heuer einen Wasserwagen am Parkplatz
  • Den Anordnungen der Veranstalterin sind unbedingt Folge zu Leisten.

Die Benützung des Aufbauparkplatzes erfolgt auf EIGENE GEFAHR!

Aufbauparkplatz

[clear] Anfahrtsbeschreibung via Autobahn A23:

  1. Abfahrt A23 St. Marx
  2. links in den Franzosengraben
  3. bei der nächsten Ampel links in die Baumgasse
  4. bei der nächsten Ampel links in die Litfaßstraße
  5. bei der nächsten Ampel rechts in die Maria-Jacobie-Gasse
  6. gleich nach der Autobahnbrücke beim Kreisverkehr rechts in das Areal des vormaligen Schlachthofs St. Marx
Der Soundcheck für Fahrzeuge mit Tonanlage findet am Aufbauparkplatz statt. Dabei wird ein/e Mitarbeiter/in der Behörde fünf Minuten lang „rosa Rauschen“ mittels MP3-Player oder CD-Spieler über das Mischpult der Tonanlage abspielen. Der LC-Peak (maximaler Schalldruckpegel) darf ca. 110 dB mit einem Abstand von 8 m nicht überschreiten. Wir ersuchen euch also, ab 9 Uhr das Soundsystem fertig verkabelt und abspielbereit zu haben.

Der Behörde wird von seiten der HOSI Wien eine Liste mit

  • Gruppenname
    • Adresse
  • Verantwortliche Person
    • Adresse
    • Telefonnummer

bekanntgegeben.

Die Regenenbogenparade arbeitet mit der Firma Ante Portas zusammen. Hier können die TeilnehmerInnen auch geschulte Security für ihre Teilnahme buchen.

Ante Portas GesmbH
Hütteldorferstr. 257/D
1140 Wien
Email: office@ante-portas.at
Web-Seite: www.ante-portas.at

Bürozeiten von Ante Portas GmbH.:
Mo: 10:00 – 15:00 Uhr
Di: 11:00 – 19:00 Uhr
Mi: 10:00 – 16:00 Uhr


Die Sicherheit der DemonstrationsteilnehmerInnen sowie der Zusehenden hat bei der Regenbogenparade höchste Priorität! Allen motorisierten ParadenteilnehmerInnen wird daher eine gewisse Anzahl an Securitys zur Fahrzeugsicherung vorgeschrieben.

Fahrzeugsicherung

Jede Gruppe ist verpflichtet, ihren Wagen während der gesamten Dauer der Parade von OrdnerInnen („Radstand-Security“) sichern zu lassen. Dabei sind bei LKW 6 Personen bzw. bei PKW 4 Personen einzuplanen. Bei Anhängern sind pro Achse zwei zusätzliche Personen einzusetzen. Ab einer Fahrzeuglänge von über 7 Metern sind zwei zusätzliche Personen für die Sicherung der Fahrzeugmitte einzusetzen.

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Die OrdnerInnen und GruppenleiterInnen müssen volljährig sein. Bei einem Wechsel der Radstand-Security darf die Position eines Radstand-Security NIEMALS unbesetzt sein.

Front-Security
Zur Kennzeichnung der einzelnen Blöcke muss jede Teilnehmerin über eine Front-Security („Paraden-Engel“) verfügen, der/die das von der Veranstalterin bereitgestellte Namensschild voranträgt.

Main-Security
Das sind jene Personen, die mittels Funkgerät mit der Einsatzleitung verbunden sind. Diese Personen sind die „Chef-Security“ jeder Teilnehmerin.

Diese werden, auf Grund von Behördenvorgaben, von der Veranstalterin gestellt.

Radstand-Security
Das sind jene Personen, die neben den Rädern gehen. Jeder Radkasten muss gesichert sein.

Alle Front- & Radstand-Securitys werden von der Teilnehmerin selbst gestellt. Wir ersuchen, die Namen der Security über das Online-Meldeformular bekanntzugeben.

Eine Teilnahme von motorisierten Fahrzeugen ist behördlich nur mit der vorgeschriebenen Anzahl an Security gestattet.

Sollte während der Parade die Teilnehmerin ohne entsprechende Security angetroffen werden, behält sich die Veranstalterin die Verrechnung einer Pönale in der Höhe von € 1.000,00 sowie aller dadurch entstehenden Folgekosten vor.

Alkohol- und Drogenkonsum
Ergänzend zu geltendem Recht gilt: der Konsum von Alkohol während der Parade kann zu einer Gefährdung der TeilnehmerInnen und ZuschauerInnen führen. Für die GruppenleiterInnen, Security und FahrerInnen besteht ein grundsätzliches Alkoholverbot.

Verstöße können durch die Polizei vor Ort geahndet werden.

Der/die GruppenleiterIn hat auf die anderen TeilnehmerInnen einzuwirken, den Konsum von Alkohol zu unterlassen bzw. deutlich zu minimieren.